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Center Parcs Zandvoort

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Hausordnung

Diese Hausordnung gilt für alle Parks von Center Parcs (im Folgenden Vermieterin genannt) und ist für die Mieter der Ferienhäuser, ihre Begleiter und allgemein für alle Besucher der Parks von Center Parcs und Sunparks bestimmt.

  1. Vereinbarungen, die von den Bestimmungen dieser Hausordnung abweichen, haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich und
    ausdrücklich zwischen Mieter und Vermieterin festgelegt sind.
  2. Der Mieter, seine Begleiter und allgemein alle Besucher der Parks von Center Parcs sind angehalten, sich korrekt zu verhalten und
    alles zu unterlassen, was beim Vermieter oder bei Besuchern Anstoß erregen kann.
  3. Der Mieter ist für jeden Schaden haftbar, der durch ihn, seine Begleiter oder Besucher an Personen und/oder Eigentum des
    Vermieters oder Dritten im Park und auf dessen Anlagen verursacht wird. Den Betrag, den der Mieter der Vermieterin als
    Schadenersatz schuldet, muss der Mieter auf die erste diesbezügliche schriftliche Anordnung hin an die Mieterin zahlen.
  4. Der Mieter darf im Park keine Tiere halten, die eine Belästigung oder Unannehmlichkeiten verursachen. Dasselbe gilt für Motoren,
    Werkzeuge, Geräte u.ä. , die nach Ermessen der Vermieterin eine Belästigung darstellen. Radiogeräte oder andere
    geräuscherzeugende Geräte müssen so benutzt werden, dass die Geräusche außerhalb des gemieteten Bungalows nicht zu hören sind.
  5. Die Verwendung von Drogen und Lachgas (außer für kulinarische Zwecke) ist strengstens verboten. Die Verwendung von Drogen und
    Lachgas (außer zu kulinarischen Zwecken) führt zu einem endgültigen Verweis aus dem Park, ohne die gezahlte oder noch zu
    zahlende Miete, bzw. einen Teil davon, oder Eintrittsgelder zurückerstatten zu müssen.
  6. Der Einsatz von – fliegenden – Drohnen ist innerhalb des Geländes und über dem jeweiligen Park strengstens untersagt.
  7. Die Vermieterin hat jederzeit das Recht, den Bungalow für Inspektion zu betreten und/oder Instandhaltungsarbeiten
    durchzuführen, ohne dass der Mieter ein Anrecht auf eine vollständige oder teilweise Erstattung der Miete hat
  8. Kraftfahrzeuge dürfen auf dem Parkgelände nicht schneller als 15km/h fahren. Motorräder, Mofas, Fahrräder mit Hilfsmotor u.ä.
    sind im Park nicht erlaubt, es sei denn, der Motor ist ausgeschaltet.
  9. Kraftfahrzeuge des Mieters, seiner Begleiter oder der Parkbesucher mit mehr als zwei Rädern, dürfen nicht auf dem Parkgelände
    abgestellt werden.
  10. Der Mieter, seine Begleiter und/oder Besucher sind angehalten, alle Anweisungen und Vorschriften, welche die Vermieterin in
    Übereinstimmung mit dieser Hausordnung und dieses ausschließlich in ihrem eigenen Ermessen erteilt, strikt einzuhalten.
  11. Der Vermieterin und/oder die mit der Einhaltung dieser Hausordnung beauftragte(n) Person(en) ist/sind berechtigt (mit
    oder ohne vorangehende Verwarnung ) diejenigen, die einer Bestimmung dieser Hausordnung zuwider handeln, aus dem Park
    zu entfernen (entfernen zu lassen) und ihnen einen weitern Zugang zu untersagen, ohne die gezahlte oder noch zu zahlende Miete bzw.
    einen Teil davon, oder Eintrittsgelder zurückerstatten zu müssen.
  12. Die im Park vorhandenen Bungalows dürfen nicht als Hauptwohnsitz genutzt werden. Der Mieter muss jederzeit anderswo über einem Wohnsitz verfügen.
  13. Der Mieter ist verpflichtet, den Bungalow innen und außen sauber und frei von Abfall zu halten. Der Mieter ist verpflichtet, Abfall in
    den dafür bestimmten Containern zu deponieren.
  14. Der Mieter und im allgemeinen jeder Besucher ist angehalten, alle vom Staat oder aufgrund staatlicher Anordnung erteilten
    Vorschriften strikt einzuhalten . Im Wasserbereich des Parks dürfen keine motorisierten Fahrzeuge benutzt werden. Zugleich ist das
    Baden in Nebengewässern nicht gestattet , es sei denn ,Abweichendes ist ausdrücklich angegeben.
  15. Hunde sind außerhalb des Bungalows an der Leine zu führen. Hundebesitzer haben dafür zu sorgen, dass ihr Hund sein Geschäft
    auf den im Park vorhandenen Hundetoiletten verrichtet. Im Falle einer Abweichung ist der betreffende Hundebesitzer für die
    umgehende Beseitigung selbst verantwortlich.
  16. Die Vermieterin ist für Schäden und/oder Unfälle als Folge einer Teilnahme an Aktivitäten und/oder des Gebrauches der Einrichtungen u.ä. nicht haftbar.
  17. Der Mieter muss mindestens 21 Jahre alt sein.
  18. Die Vermieterin hat jederzeit das Recht, Gebäude und Anlagen rechtzeitig für Instandhaltungsarbeiten auβer Betrieb zu setzen,
    ohne dass der Mieter oder seine Besucher dadurch ein Anrecht auf eine Erstattung der gezahlten oder noch zu zahlenden Mietbeträge
    haben.
  19. Die Vermieterin behält sich das Recht vor, Änderungen hinsichtlich der Ausstattung des Parks, der Tätigkeiten ihres Personals und der
    Mieter/seinen Besuchern gegenüber zu erbringenden Dienstleistungen, sowie der von ihr berechneten Preise und der von ihr erstellten und veröffentlichten Pläne, vorzunehmen.
  20. Eine falsche Angabe des Namens und/oder der Anschrift durch den Mieter, führen zur sofortigen Annullierung des
    Miet/Vermietungsvertrags, bzw. der Reservierung.
  21. Die Mieter der Bungalows müssen sich bei Ankunft und Abreise an die angegebenen Zeiten halten. Bei Abweichung des Mieters von
    diesen, kann die Vermietern zusätzliche finanzielle Kosten in Rechnung stellen.
  22. Das Rauchen (Zigaretten, Zigarren, Pfeifen usw.) ist in den
  23. Bungalows und in allen übrigen feuergefährdeten Orten, strengstens untersagt. Elektronische Zigaretten werden in den Bungalows toleriert, sollten aber vorzugsweise außerhalb der Bungalows verwendet werden.
  24. Die Rechtsform der Vermieterin ist eine Aktiengesellschaft. Sie behält sich das Recht vor, diese Rechtsform in Zukunft zu ändern, oder ihre Rechte im Park und aus diesem Vertrag zu übertragen

So hinterlegt beim Schriftführer des Landgerichts in Rotterdam.

 
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